Akademie für Steuern und Finanzen
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Zulassungsvoraussetzungen für den Bilanzbuchhalterlehrgang

Nach § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin / IHK" ist zur Prüfung zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
  2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muß durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sind: die Berufspraxis muß inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung vorliegen.

Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (z.B Betriebswirt).

Sonstige Lehrgangsteilnehmer

Der Vorbereitungslehrgang zur Bilanzbuchhalterprüfung eignet sich auch hervorragend für solche Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen zwar nicht erfüllen, die sich aber beruflich in Buchführung und Bilanzierung sowie im Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung) fortbilden wollen.
Selbstverständlich ist auch eine Teilbelegung einzelner Fächer zur Fort- und Weiterbildung (z.B. für Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Selbständige) möglich.

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