Zulassungsvoraussetzungen für den Bilanzbuchhalterlehrgang
Nach § 2 der Verordnung über die Prüfung
zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte
Bilanzbuchhalterin / IHK" ist zur Prüfung zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung
in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
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ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder
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eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muß durch Tätigkeiten
abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter
dienlich sind: die Berufspraxis muß inhaltlich wesentliche Bezüge
zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt
der ersten Teilprüfung vorliegen.
Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen
werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht,
daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die
die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (z.B Betriebswirt).
Sonstige Lehrgangsteilnehmer
Der Vorbereitungslehrgang zur Bilanzbuchhalterprüfung
eignet sich auch hervorragend für solche Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen
zwar nicht erfüllen, die sich aber beruflich in Buchführung und
Bilanzierung sowie im Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung) fortbilden wollen.
Selbstverständlich ist auch eine Teilbelegung
einzelner Fächer zur Fort- und Weiterbildung (z.B. für Steuerfachangestellte,
Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Selbständige) möglich.
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