Akademie für Steuern und Finanzen
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Lehrgangsgebühren

Trimestergebühr 500 Euro



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Die Trimestergebühr ist fällig 10 Tage vor Beginn des Trimesters (also am 20. des Vormonats). Am Unterricht kann nur teilnehmen, wer die Lehrgangsgebühr gezahlt hat.

Der Bilanzbuchhalterlehrgang wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-Bafög" -gefördert (30% Zuschuß, 70% Darlehen).Weietre Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.de

Für den Bilanzbuchhalterlehrgang und die Grundlehrgänge werden Skripten und Ausarbeitungen zur Verfügung gestellt; diese sind in der Lehrgangsgebühr enthalten. Unterrichtsmaterial wie z.B. Gesetzestexte und Lehrbücher sind vom Studierenden zu bezahlen.
 

Rücktritt / Kündigung

Der Akademie steht wegen nicht ausreichender Beteiligung ein Rücktrittsrecht zu. Bezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

Der Rücktritt des Lehrgangsteilnehmers ist bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß/Anmeldung möglich und schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären. Der Rücktritt entbindet nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr, die mit der Anmeldung fällig wird und zur Deckung von Verwaltungskosten dient.

Eine Kündigung des Bilanzbuchhalterlehrganges ist erstmals zum Ende des 2. Trimesters mit einer 6-wöchigen Frist möglich. Danach kann jeweils zum Ende des Trimesters mit einer 2-wöchigen Frist gekündigt werden.
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

 

Haftung

Die Akademie für Steuern und Finanzen übernimmt keinerlei Haftung für im Zusammenhang mit dem Besuch des Lehrgangs entstandene Personen-, Sach- oder sonstige Schäden.
Bei Umbesetzung, Einsatz anderer Dozenten, Verlegung des Lehrgangsortes, Absetzen eines Lehrgangs bzw. Nichterreichen des Examenszieles sind Haftungsansprüche gegenüber der ASF ausgeschlossen.

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